Korthaus - Boots- und Yachtvesicherungen

Nautima

Boots- und Yachtversicherungen

Bootfahren ist mehr als nur eine Fortbewegung – es ist eine Leidenschaft und ein Lebensgefühl. Damit Sie sich auf dem Boot vollkommen entspannen und das Bootfahren genießen können, kümmern wir uns um Ihren Schutz. Mit unserer Allgefahrenversicherung können Sie entspannt in See stechen. Wir kümmern uns um den Rest.

Highlights
  • Allgefahrenversicherung für sorgenfreien Rundum-Schutz, auch während Land-, Fluss- und Fährtransporten auf einem Trailer
  • Versicherungsschutz auch während der Einlagerung
  • Kein Verlustrisiko: Versicherungswert als „feste Taxe“ für alle Yachten und Boote
  • Keine Abzüge im Teilschadenfall: Reparaturkosten bei Teilschäden werden ohne Abzüge „neu für alt“ ersetzt.
  • Gewährleistungs­ergänzungsdeckung der Maschinenanlage bis 5 Jahre, Entschädigung bis zu 75.000,00 € je Motor
  • Grobe Fahrlässigkeit bis 10.000 € mitversichert
  • Einzigartig: kostenlose Deckungserweiterung durch die „Besonderen Bedingungen“ der Subdirektion Korthaus

Unsere Leistungen

Die NAUTIMA Kaskoversicherung sichert Ihr Fahrzeug gegen nahezu alle Gefahren, während es vor Anker liegt, in Benutzung ist oder eingelagert wird.

In der Versicherung enthalten sind:

  • Das Fahrzeug
  • Die Maschinenanlage und Außenbordmotoren
  • Persönliche Gebrauchsgegenstände (z. B. Kleidung, Bordwäsche etc. bis 5 % der Versicherungssumme bis max. 20.000 €)

Zusätzlich können z. B. Trailer, höherwertige Beiboote, höhere Summen für persönliche Gebrauchsgegenstände, Angelsportgeräte, Wasserskiausrüstungen oder auch Bargeld (bis 5.000 Euro) in die Versicherung aufgenommen werden.

Rundum-Schutz durch Allgefahren-Versicherung
Die NAUTIMA Kaskoversicherung leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch nahezu alle Ereignisse.

Faire Selbstbeteiligung
Ab drei schadenfreien Jahren verzichten wir auf 50 % Ihrer Selbstbeteiligung. Bei Totalverlust, unverschuldeten Kollisionsschäden, Feuerschäden durch Dritte, Blitzschlagschäden sowie Schäden an persönlichen Gebrauchsgegenständen entfällt diese sogar vollständig.

Hilfe in Notfallsituationen
Auch vor Entstehen einer unmittelbaren Gefahr übernehmen wir zur Abwendung eines drohenden Schadens Kosten bis zu 2.500 Euro, beispielsweise für Schlepphilfe zum nächsten Reparaturort oder für die Lieferung von Treibstoff und Ersatzteilen.

Kleine Unfälle oder Schäden können schnell passieren. Die NAUTIMA Haftpflichtversicherung unterstützt Sie, wenn ein Anderer durch Ihr Boot geschädigt wurde und Schadenersatz von Ihnen fordert.

In der Versicherung enthalten sind (bis zu einer Summe von 15 Mio. Euro):

  • Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
  • Mietsachschäden am Winterlager
  • Gewässerschäden
  • Trailer, die nicht KFZ-versicherungspflichtig sind

Mitversichert sind zudem Schäden, die durch den verantwortlichen Fahrzeugführer oder durch Fahrzeuginsassen verursacht wurden, die aufgrund gezogener Wasserskiläufer und Schirmdrachenflieger entstanden, die sich Mitversicherte gegenseitig zugefügt haben oder die durch die Teilnahme an Regatten entstehen.

Umweltschadensversicherung
Die Umweltschadensversicherung umfasst öffentlich-rechtliche Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden bis 1 Mio. Euro.

Skipperhaftpflicht
Die Skipperhaftpflicht bietet Ihnen einen Versicherungsschutz bis zu sechs Wochen pro Jahr, ohne Bootsgrößenbeschränkung oder vorherige Anmeldung sowie eine Mitversicherung von Schäden am gecharterten Boot.

Ausfalldeckung
Falls Ihr Unfallgegner die gerichtlich anerkannten Haftpflichtansprüche nicht erfüllt, erhalten Sie Schutz über die enthaltene Ausfalldeckung.

Die NAUTIMA Insassen-Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Gäste nicht nur an Bord, sondern auch bei Unfällen auf Landgängen, beim Wasserskisport und beim Baden oder Schwimmen rund um das Boot.

Ein Rechtsstreit kostet Zeit und Nerven – und kann schneller auf Yacht- und Bootsbesitzer zukommen, als einem lieb ist. Ob die Rechnung der Werkstatt nicht mehr der Reparatur am Boot übereinstimmt, der Verkäufer der gerade erst erworbenen Motoryacht uneinsichtig bezüglich entdeckten Mängeln ist oder sich die Schuldfrage nach einem Unfall nicht freundschaftlich klären lässt: In solchen Situationen ist rechtliche Unterstützung von Vorteil. Weil eine „normale“ Rechtschutzversicherung in diesen Fällen schnell an ihre Grenzen kommt, bieten wir einen speziellen Rechtsschutz an, mit dem Sie Ihre NAUTIMA Versicherung ganz einfach erweitern können.

Der NAUTINA Rechtsschutz übernimmt zum Beispiel:

  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite
  • Gerichtlich bestellte Gutachterkosten bis 200.000 Euro
  • Vertragsrechtsschutz z. B. beim Neukauf oder mangelhafter Reparatur eines Schadens

Unsere Kunden mit einer NAUTIMA Kaskoversicherung profitieren von einer Vielzahl an zusätzlichen Leistungen, z. B. der finanziellen Unterstützung im Seenotfall, der Organisation eines Ersatzskippers im Krankheitsfall oder der Kostenübernahme für Ersatzkäufe nach einem Einbruch in das versicherte Boot.

Protection & Indemnity Versicherung
Gut abgesichert gegen Ansprüche Dritter: Die P&I-Versicherung deckt seerechtliche Haftungen gegenüber Dritten ab, die aus dem Besitz oder Betrieb Ihrer Yacht entstehen. Das können z. B. Kollisions- oder Personenschäden, Haftungen gegenüber der bezahlten Besatzung, Schäden an festen oder beweglichen Gegenständen oder Fernschädigungen sein.

Crew-Versicherung
Damit nicht nur Sie und Ihr Boot, sondern auch die komplette Crew auf der sicheren Seite sind, bieten wir Ihnen mit unserer Crew-Versicherung für professionelle Yacht-Crews das sorgenfreie Komplettpaket. Die Versicherung deckt nicht nur die finanziellen Folgen durch Unfälle an Bord und an Land ab, sondern ebenfalls Rettungskosten, Krankentransportkosten oder bei Bedarf auch Verdienstausfälle, die in Folge eines Unfalls auftreten.

Für sämtliche Charter-Anfragen sind wir jederzeit persönlich für Sie da. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Finanzierung

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