Wann brauche ich ein Wertgutachten, wie kann ich einen Schaden melden und darf ich mein Schiff eigentlich an Freunde verleihen? Wir beantworten Ihnen die meistgestellten Fragen rund um Ihre Versicherung.
Die Laufzeit des Vertrags kann beginnen, sobald sich das Boot in Ihrem Besitz befindet.
Teilen Sie uns so schnell wie möglich telefonisch den Schaden mit. Machen Sie außerdem Fotos des Schadens und schicken Sie uns diese zu.
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch, sofern Sie nicht 3 Monate vor Laufzeitende kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Eine 6-wöchige Überschreitung des Fahrtgebietes ist mitversichert.
Im Falle eines Verkaufs reichen Sie uns bitte den Kaufvertrag inkl. der Erwerberdaten ein. Ihr Vertrag wird anschließend taggenau abgerechnet.
Ja, Sie können Ihr Schiff Freunden ausleihen. Unsere Haftpflichtversicherung umfasst nicht nur den Versicherungsnehmer und den Eigner, sondern ebenfalls den Kapitän, Crewmitglieder sowie weitere Personen, die sich mit Zustimmung des Versicherungsnehmers oder Eigners an Bord befinden.
Ja. Folgende Boote können leider nicht versichert werden:
Ja, einige Oldtimer können nicht durch BELMOT versichert werden, und zwar folgende:
Bis zu einem Versicherungswert von 12.500 Euro genügt eine Selbsteinschätzung inkl. Fotodokumentation und dem Bericht der letzten Hauptuntersuchtung (HU). Bis zu einem Versicherungswert von 100.000 Euro benötigen wir lediglich eine Kurzbewertung – darüber hinaus ist ein ausführliches Gutachten notwendig.
Um ein H-Kennzeichen zu bekommen, muss Ihr Oldtimer mindestens 30 Jahre alt und in einem gut erhaltenen Originalzustand sein. Dafür benötigen Sie ein Gutachten. Übrigens: mit H-Kennzeichen dürfen Sie ohne Probleme in Umweltzonen fahren!